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Fachkundeschulung im Sinne der Coronateststrukturverordnung

Gem. Anlage 1 § 6 Absatz 1 Nummer 2 der Coronavirus-Testverordnung vom 08.März 2021

(BAnz AT 09.03.2021 V1)

Bitte beachten sie, dass sie zu Kursbeginn einen Nachweis (2G-Plus) erbringen müssen.

 

Zu den Ausbildungsinhalten gehören:

 

 

  • Sicherheitsbewusstsein für Hygiene
  • Kenntnisse der Anatomie
  • Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen/Kommunikation
  • Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung (inkl. An- und Ablegen, Händedesinfektion, Reinigen und Entsorgen)
  • Praktische Anwendung und Durchführung des verkehrsfähigen Tests 
  • Informationen zu Angeboten von Impfungen und arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Dokumentation nach festgestelltem postiiven Test und Kenntnisse über das Verhalten und den Ablauf des gesamten Prozedere

 

 

 



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