Rettungssanitäter/in
Allgemeine Informationen
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter erfolgt nach der
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPrVO NRW)
Ausbildungsverlauf
Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst eine 240-stündige theoretische Ausbildung. Je nach Kursmodell variiert der Unterricht zwischen sechs Wochen und 15 Wochenenden. In diesem Ausbildungsabschnitt werden die theoretischen und praktischen Grundlagen für die spätere Tätigkeit im Rettungsdienst vermittelt.
Den zweiten Ausbildungsteil stellt das 80-stündige Klinikpraktikum und das 160-stündige Rettungswachen-praktikum an einer Lehrrettungswache dar. Hier muss der Teilnehmer im Praktikum bei mindestens 40 Einsätzen, davon 20 Notfalleinsätzen, mitwirken.
Zugangsvoraussetzungen
- Vollendung des 17. Lebensjahres
- Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung
- Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die körperliche, geistige und persönliche Eignung für die angestrebte Tätigkeit im Rettungsdienst, das nicht älter als drei Monate sein darf
- Vorlage eines einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses
- eine Erste-Hilfe-Ausbildung, die nicht länger als ein Jahr zurückliegt
Im Anschluss an den erfolgreich abgelegten Fachlehrgang sind die verschiedenen Praktika abzuleisten. Dieses Praktikum ist durch den Teilnehmer selbstständig zu organisieren. Gerne suchen wir gemeinsam mit ihnen nach einer Lösung. Anfallende Kosten für die praktische Ausbildung ist mit der jeweiligen Lehrrettungswache zu vereinbaren und fallen zusätzlich an.
Prüfung
Wenn alle erforderlichen Inhalte der Ausbildung zur Rettungssanitäterin/ zum Rettungssanitäter vorliegen (240 Stunden Theorie, 80 Stunden Praktikum Klinik, 160 Stunden Praktikum Rettungswache) kann die Prüfung zur Rettungssantiäterin/ zum Rettungsanitäter abgelegt werden.
Hierfür bedarf es einer separaten Anmeldung.